360digital
← Ratgeber

Datenschutz

KI und Datenschutz in der Schweiz: Was das revDSG fordert

Kurz gesagt: Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) verlangt bei KI-Projekten vor allem einen klaren Datenstandort, einen Auftragsbearbeitungsvertrag, Zweckbindung, ein Löschkonzept und technische Schutzmassnahmen. Wer Swiss-hosted arbeitet, erfüllt die meisten Anforderungen von Grund auf.

Datenschutz wird bei KI oft als Bremse missverstanden. Tatsächlich ist er ein Wettbewerbsvorteil: Mandanten, Patienten und Kunden vertrauen Unternehmen, die mit ihren Daten sorgsam umgehen. Die folgenden sechs Punkte machen ein KI-Projekt in der Schweiz revDSG-konform.

Die revDSG-Checkliste für KI

Mehr zur technischen Seite lesen Sie unter Swiss-hosted KI. Wie wir Datenschutz in jedes Projekt einbauen, zeigen wir in der KI-Beratung.

Häufige Fragen

Was fordert das revDSG für den Einsatz von KI?+

Das revDSG verlangt unter anderem, dass Personendaten zweckgebunden, sicher und nachvollziehbar bearbeitet werden. Bei KI heisst das: klarer Datenstandort, ein Auftragsbearbeitungsvertrag mit Dienstleistern, ein Löschkonzept und technische Schutzmassnahmen.

Dürfen Schweizer Unternehmen US-KI-Tools nutzen?+

Es ist nicht pauschal verboten, aber heikel: Bei US-Anbietern können Daten dem CLOUD Act unterliegen. Für Personendaten und Geschäftsgeheimnisse ist eine Swiss-hosted Lösung der sichere Weg.

Was ist ein Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV)?+

Eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem KI-Dienstleister, die regelt, wie Ihre Daten bearbeitet, geschützt und gelöscht werden. Bei seriösen Anbietern gehört er zum Standard.

Wie macht 360digital KI-Projekte revDSG-konform?+

Wir hosten in der Schweiz, schliessen einen ADV ab, dokumentieren die Datenbearbeitung, trainieren keine fremden Modelle mit Ihren Daten und setzen ein Löschkonzept um — Datenschutz ist von Anfang an Teil der Lösung.

KI datenschutzkonform umsetzen

Wir klären Datenschutz vor dem ersten Code — kostenlose Erstberatung.

Erstberatung anfragen